Amtliche, notarielle Urkunden, Diplome, Handelsregisterauszüge und alles, was beglaubigt werden muss.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen sind eine besondere Form der schriftlichen Übersetzung von Dokumenten, die Rechtskraft haben. Diese Art von Übersetzung darf nur von ermächtigten Übersetzern, den so genannten vereidigten oder beeidigten Übersetzern, angefertigt werden. Die Befähigungsnachweise werden vom Justizministerium nach einem erfolgreichen Ablegen der staatlichen Prüfung erteilt.
Außerdem unterliegen solche Übersetzungen der Geheimhaltungsklausel. Damit brauchen Sie sich keine Sorgen um die Anerkennung der Übersetzung durch staatliche Behörden und verschiedene Institutionen oder um den Schutz Ihrer privaten Daten machen.
Das übersetzte Dokument bekommen Sie in Papierform mit der Unterschrift und dem Stempel des Übersetzers. Am Siegelrande stehen sein Vor- und Nachname, die Sprache, für die er beeidigt ist, und in der Mitte seine Nummer im Register der beeidigten Übersetzer und Dolmetscher. Alle beglaubigten Übersetzungen, die der beeidigte Übersetzer herausgibt, werden mit einer laufenden Nummer versehen, unter der die Übersetzung in die Urkundenrolle eingetragen wird.
Dokumente, die einer beglaubigten Übersetzung bedürfen
Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Zulassungsbescheinigungen Teil I/II oder Schulzeugnisse sind nur einige von vielen amtlichen Dokumenten, für die eine beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden muss. Der beglaubigte Übersetzer übersetzt alle Arten von Texten, Abschriften und Schreiben: Gerichtsdokumente, Verfahrensdokumente, Bescheinigungen, Zertifikate, Jahresabschlüsse, Handelsverträge, Schuldokumente, Diplome oder Personenstandsurkunden.
Es kann auch so sein, dass Ihr Dokument nicht beglaubigt übersetzt sein muss. Es kann auch so sein, dass Ihr Dokument nicht beglaubigt übersetzt sein muss. Sie brauchen sich dann keine Sorge machen – wir helfen Ihnen gerne und beraten Sie, welche Übersetzung für Sie am besten geeinigt ist.
Amtliche, notarielle Urkunden, Diplome, Handelsregisterauszüge und alles, was beglaubigt werden muss.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen sind eine besondere Form der schriftlichen Übersetzung von Dokumenten, die Rechtskraft haben. Diese Art von Übersetzung darf nur von ermächtigten Übersetzern, den so genannten vereidigten oder beeidigten Übersetzern, angefertigt werden. Die Befähigungsnachweise werden vom Justizministerium nach einem erfolgreichen Ablegen der staatlichen Prüfung erteilt.
Außerdem unterliegen solche Übersetzungen der Geheimhaltungsklausel. Damit brauchen Sie sich keine Sorgen um die Anerkennung der Übersetzung durch staatliche Behörden und verschiedene Institutionen oder um den Schutz Ihrer privaten Daten machen.
Das übersetzte Dokument bekommen Sie in Papierform mit der Unterschrift und dem Stempel des Übersetzers. Am Siegelrande stehen sein Vor- und Nachname, die Sprache, für die er beeidigt ist, und in der Mitte seine Nummer im Register der beeidigten Übersetzer und Dolmetscher. Alle beglaubigten Übersetzungen, die der beeidigte Übersetzer herausgibt, werden mit einer laufenden Nummer versehen, unter der die Übersetzung in die Urkundenrolle eingetragen wird.
Dokumente, die einer beglaubigten Übersetzung bedürfen
Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Zulassungsbescheinigungen Teil I/II oder Schulzeugnisse sind nur einige von vielen amtlichen Dokumenten, für die eine beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden muss. Der beglaubigte Übersetzer übersetzt alle Arten von Texten, Abschriften und Schreiben: Gerichtsdokumente, Verfahrensdokumente, Bescheinigungen, Zertifikate, Jahresabschlüsse, Handelsverträge, Schuldokumente, Diplome oder Personenstandsurkunden.
Es kann auch so sein, dass Ihr Dokument nicht beglaubigt übersetzt sein muss. Sie brauchen sich dann keine Sorge machen – wir helfen Ihnen gerne und beraten Sie, welche Übersetzung für Sie am besten geeinigt ist.
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